Wir sind traurig um jeden Gast, den wir abweisen müssen. Das darfst Du uns gerne glauben!
Wir sind leidenschaftliche Dienstleister; damit meinen wir, dass es uns wirklich Spaß macht, Dir einen tollen Abend bei uns im Frieda B. zu ermöglichen!
Das Frieda B. verfolgt eine transparente und diskriminierungsfreie Eintrittspolitik. Weder rassistische Zuschreibungen oder Herkunftszuschreibungen, das Geschlecht oder die sexuelle Identität eines Menschen sind Gründe, nach denen wir einer Person den Eintritt verweigern oder sie des Hauses verweisen.
1. Mindestalter
Unsere Gäste müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bestehen Zweifel über das Alter, kann ohne Lichtbildausweis der Einlass verweigert werden.
Mit Betreten des Frieda B. erklärt ihr Euch mit unserer Hausordnung einverstanden. Den Anweisungen unseres Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten.
2. Auftreten am Eingang
Das Frieda B. setzt alles daran, Gewalttätigkeiten und Aggression schon im Vorfeld zu vermeiden.
Personen, die sich am Eingangsbereich feindselig, geltungssüchtig, aggressiv Verhalten und/oder lärmen, wird der Einlass verweigert.
3. Alkohol & Drogen
Alkoholisierten oder unter Drogen stehenden Personen wird der Einlass verweigert oder werden des Frieda B. verwiesen.
Der Konsum und der Handel mit illegalen Suchtmitteln sind verboten.
4. Waffen
Gemäß der Verordnung des Senates der Freien und Hansestadt Hamburg ist das Führen von Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen in bestimmten Gebieten – über die bereits geltenden Regelungen des Waffengesetzes hinaus – verboten.
Ziel ist es, die Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger weiter zu erhöhen. Das Verbot gilt übrigens bereits seit dem 12. Dezember 2007.
Welche Waffen sind im Einzelnen verboten?
- Jede Art von Schreckschusswaffen.
- Hieb-, Stoß- und Stichwaffen.
- Messer aller Art, auch Taschenmesser.
- Reizstoffsprühgeräte ohne amtliches Prüfzeichen.
- Tierabwehrsprays, Elektroschockgeräte.
- Armbrüste, Knüppel aller Art (Baseballschläger u.ä.).
- Handschuhe mit harten Füllungen (wie Stahl, Bleistaub, Blei- und Eisengranulat u.ä.).
5. Störendes Verhalten
Von unseren Besuchern und Besucherinnen wird eine tolerante und positive Einstellung gegenüber allen Menschen – unabhängig von ihrer ethnischen Zugehörigkeit, Hautfarbe, Staatsangehörigkeit, Religion, sexuellen Orientierung, einer Behinderung, ihrem Alter oder Geschlecht – erwartet.
Handlungen und Äußerungen, die auf Rassismus oder eine Form der Diskriminierung deuten, sind verboten. Die Annäherung an das andere bzw. gleiche Geschlecht, muss auf von beiden akzeptierte und freundliche Weise geschehen.
Unerwünschtes, störendes, bedrohliches oder einschüchterndes Verhalten von Personen oder Gruppen wird nicht geduldet. Dazu zählen unter anderem Belästigungen, Pöbeleien oder Beschimpfungen.
Nach Ermessen kann zunächst eine Verwarnung ausgesprochen werden. Personen oder Gruppen, die schwerwiegendes störendes Verhalten, wie beispielsweise körperliche Handgreiflichkeiten an den Tag legen, werden angezeigt.
Für Erbrechen in der Diskothek und Verunreinigen der Toiletten wird pauschal eine Reinigungsgebühr von 10 € erhoben, die sofort fällig wird.
Das Mitbringen von Speisen und Getränken und deren Verzehr im Frieda B. ist nicht gestattet.
6. Diebstahl und Sachbeschädigung
Diebstähle und vorsätzliche Sachbeschädigungen werden ausnahmslos zur Anzeige gebracht.
Bei sonstigen Sachbeschädigungen sind die Kosten der Reparatur oder der Wert zu ersetzen.
7. Weigerungsrecht
Sollte das Frieda B. voll ausgelastet sein, habt bitte Verständnis dafür, dass in diesen Fällen der Einlass nicht oder nur beschränkt gewährt werden kann.
Sollte Euch aufgrund der Auslastung des Frieda B. der Einlass im Moment nicht gewährt werden, wird Euch der Eintritt gestattet, nachdem eine ausreichende Anzahl von Personen das Frieda B. wieder verlassen hat.
8. Eintrittsverweigerung und Überprüfung
Personen wird von uns nur wegen eines in der Hausordnung genannten Grundes oder wegen eines Hausverbotes, das wegen eines früheren Verstoßes gegen die Hausordnung ausgesprochen wurde, der Einlass des Frieda B. verweigert oder des Frieda B. verwiesen.
Bei Zuwiderhandeln gegen die Hausordnung wird der Einlass verweigert oder die betroffene Person des Frieda B. verwiesen. Der Grund, für den nicht gewährten Einlass bzw. den Hausverweis ist, klar zu kommunizieren.
9. Stammgäste
Wir haben Gäste, die uns in den vergangenen Jahren aufgrund ihrer Treue besonders ans Herz gewachsen sind.
Diese sind im Besitz einer Stammkarte und wir erlauben uns, diese bevorzugt zu behandeln.
10. Geschlossene Veranstaltungen
Bei geschlossenen Veranstaltungen wird nicht geladenen Personen der Einlass zum Frieda B. verweigert.
An diesen Abenden wird nur geladenen Gästen der Einlass gewährt. Diese müssen im Besitz einer gültigen Einladung sein oder auf der Gästeliste stehen.
Informationen hierzu findet Ihr am Aushang an der Tür oder auf unserer Website.
11. Kleidervorschriften
Mit dem Outfit ist das ganz einfach: wir legen Wert auf ein gepflegtes Erscheinungsbild unserer Gäste.
Schrille, trendige und extravagante Kleidung ist ausdrücklich erwünscht. Wir gewähren jedem Gast, der schon an seiner Kleidung zeigt, dass er/sie einen besonderen Abend erleben möchte, bei uns Einlass.
Einem besonderen Abend entsprechend ist beinahe alles erlaubt. Beachte aber bitte:
- keine schmutzigen Schuhe
- keine Unterhemden mit schmalen Trägern (Muskelshirts)
- keine politisch orientierte Bekleidung
- keine Kutten von Motorradclubs
- keine Fanbekleidung von Sportvereinen, keine Jogging- und Trainingsanzüge (Sportbekleidung) – wir sind ein Club, keine Sporthalle 😉
Personen, die den Kleidervorschriften nicht entsprechen, wird der Einlass zum Frieda B. verweigert.
12. Themenabende/Sonderveranstaltungen
Personen, die einem für bestimmte Veranstaltungen vorgegebenen Erscheinungsbild nicht entsprechen, kann der Einlass verweigert werden.
Informationen zu unseren Themenabenden/Sonderveranstaltungen und dem von uns gewünschten Dresscode findet Ihr am Aushang an der Tür oder auf unserer Website.
13. Garderobe
Jacken, Mäntel, Taschen usw. können gegen Erhalt einer Garderobenmarke an der Garderobe abgegeben werden. Die Garderobe kostet pro Kleidungsstück, Tasche oder Gegenstand 2 €.
Mit Aushändigung der Garderobenmarke übernehmen wir die Haftung für grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der Aufbewahrungspflicht durch unser Garderobenpersonal.
- Von der Haftung ausgeschlossen sind Bargeld und andere in der Garderobe befindliche Gegenstände. Die Abgabe solcher Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr des Gastes.
- Vorsicht: Mützen, Schals, T-Shirts oder ähnliche zusätzliche Bekleidung, die ihr vor Abgabe in die Ärmel eurer Jacken oder Mäntel gesteckt habt, könnten herausrutschen! Sollten die nach Rückerhalt nicht auffindbar sein, sind diese ebenfalls von der Haftung ausgeschlossen. Wenn ihr dies vermeiden wollt, gebt sie separat ab.
- Bei Vorlage der Garderobenmarken werden die aufbewahrten Gegenstände ohne Prüfung der Berechtigung ausgehändigt. Achtet daher auf eure Garderobenmarken!
- Für verloren gegangene Garderobenmarken übernehmen wir keine Haftung.
- Ohne Marke werden Garderobengegenstände euch nur dann ausgehändigt werden, wenn ihr unter Vorlage eurer Personalien glaubhaft machen könnt, dass ihr der berechtigte Empfänger seid. Dies ist zeitbedingt oftmals erst zum Feierabend möglich und für die damit verbundene Extra-Arbeit der Prüfung berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 3 €.
- Die Haftung für den Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Kleidungsstücke und Wertgegenstände, welche nicht an der Garderobe wurden, sowie an Tagen wo die Garderobe nicht geöffnet hat, wird ausgeschlossen.
Die Rückgabe erfolgt ausschließlich gegen die Vorlage der Garderobenmarke im Original! Bilder von Garderobenmarken werden nicht akzeptiert.
14. Fotoaufnahmen und Videoüberwachung
Das Frieda B. sowie der Eingangsbereich vor der Türe, wird während der gesamten Öffnungszeit aufgrund mehrerer Vorkommnisse zu Sicherheitszwecken per Video überwacht.
Die Aufnahmen dienen ausschließlich der Vorbeugung und der Aufklärung von Straftatbeständen. Die Aufnahmen können nur bei rechtlich relevanten Vorfällen und von berechtigten Personen bei der Geschäftsleitung eingesehen werden.
Die Aufnahmen werden vollautomatisch erstellt und nach Ablauf der vorgeschrieben Aufbewahrungsfrist später vollautomatisch wieder gelöscht.
Die Geschäftsleitung sichtet die Aufnahmen nur persönlich bei gewichtigem und berechtigtem Interesse. Intimbereiche wie Toiletten werden selbstverständlich nicht videoüberwacht, sondern werden bei dringendem Verdacht von unserem Personal kontrolliert.
Bei Straftaten werden die Aufnahmen der Polizei auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
Im Frieda B. werden Fotoaufnahmen angefertigt. Mit dem Eintritt erklärt Ihr erst einmal grundsätzlich Eure Einwilligung zur Veröffentlichung der Aufnahmen auf unserer Webseite, bei Facebook/Instagram und auf den Webseiten unserer Eventpartner.
Das Urheberrecht aller Aufnahmen innerhalb des Frieda B. liegt bei der Diskothek Frieda B. und unseren Eventpartnern. Eine weitere Verbreitung ist generell untersagt und ist nur in enger Abstimmung mit den Rechteinhabern sowie den abgebildeten Personen erlaubt.
Falls Ihr im Einzelfall nicht mit einer Veröffentlichung einverstanden seid, teilt Ihr dies bitte umgehend bei Kenntnis unserem Fotografen mit. Die Bilder werden dann zeitnah gelöscht und nicht veröffentlicht.
Falls Ihr die Bilder erst später bei uns entdeckt und Ihr ausnahmsweise nicht mit der Veröffentlichung einverstanden seid, kontaktiert uns bitte per E-Mail mit der genauen Angabe, welches Bild von Euch beanstandet wird.